Externer Datenschutzbeauftragter · Ingolstadt

Datenschutz, den die
Aufsichtsbehörde
akzeptiert.

Arbeiten bei Ihnen 20 Personen oder mehr regelmäßig am Rechner mit Kunden- oder Personaldaten? Dann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht (§ 38 BDSG). Setzen Sie Ortung von Beschäftigten oder Firmenfahrzeugen ein, dann ist die Notwendigkeit generell gegeben.

Ich übernehme das von außen: dokumentiert, nachweisbar und ohne dass Ihr Betrieb langsamer wird. Zuständige Aufsichtsbehörde ist für Betriebe in Bayern das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in Ansbach — es prüft Beschwerden und verhängt Bußgelder.

Erfahrung
35+ Jahre
Fokus
Mittelstand
Standort
Ingolstadt

Kostenlos · 60 Sekunden

Frage 1 von 5

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Arbeiten bei Ihnen in der Regel mindestens 20 Personen ständig am Rechner mit personenbezogenen Daten?

Gezählt wird nach Köpfen, nicht nach Vollzeitstellen. Teilzeitkräfte, Auszubildende, Aushilfen und die Geschäftsführung zählen mit, sobald sie regelmäßig Kunden-, Lieferanten- oder Personaldaten am Rechner verarbeiten. Wer ausschließlich in der Produktion oder auf der Baustelle arbeitet, zählt nicht mit. Ein Tablet oder Handy ist dabei ein Rechner: Wer Aufträge mit Kundenname und Adresse darauf abhakt, zählt mit.

Neun Betriebsfälle im Einzelnen: Wer zählt mit — und wer nicht?
Mehr zum Selbsttest auf eigener Seite

5 Fragen entlang § 38 BDSG und Art. 37 DSGVO. Anonym, keine E-Mail nötig, rund 60 Sekunden — am Ende wissen Sie, ob es Sie betrifft und warum.

20

Personen

„…soweit sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen." Entscheidend ist nicht Ihre Mitarbeiterzahl, sondern wie viele Personen regelmäßig am Rechner mit personenbezogenen Daten arbeiten. Gezählt wird nach Köpfen — Teilzeitkräfte, Auszubildende und Aushilfen zählen mit. Wer die Grenze überschreitet und niemanden benennt, verstößt gegen geltendes Recht, unabhängig davon, ob je etwas passiert ist.

Auch unter 20 Personen kann die Pflicht greifen. Unabhängig von der Zahl gilt sie, wenn eine Ihrer Verarbeitungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordert (§ 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG) — etwa die Ortung von Beschäftigten oder Firmenfahrzeugen, Zutritt per Fingerabdruck oder automatisiertes Scoring. Und sie gilt, wenn sensible Daten oder Überwachung Ihr Kerngeschäft sind (Art. 37 DSGVO) — Praxis, Pflegedienst, Sicherheitsdienst. Der Selbsttest oben geht das mit Ihnen durch.

§ 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG · gesetze-im-internet.de · geprüft am 27.08.2026

Wer zählt bei mir mit?
Warum das jemanden angeht

Die meisten Verfahren beginnen nicht mit einer Prüfung — sondern mit einer Beschwerde.

Von einem abgelehnten Bewerber, einem gekündigten Mitarbeiter oder einem Wettbewerber. Und die erste Frage der Aufsichtsbehörde — in Bayern das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht — lautet, wer bei Ihnen Datenschutzbeauftragter ist.

10 Mio. €
Rahmen, wenn niemand benannt istArt. 83 Abs. 4 DSGVO
72 Std.
um eine Datenpanne zu meldenArt. 33 Abs. 1 DSGVO
100 €
je Besucher bei Google FontsLG München I, Az. 3 O 17493/20

Das sind gesetzliche Obergrenzen, keine Regelbußgelder — was im Einzelfall verhängt wird, richtet sich nach Art. 83 Abs. 2 DSGVO.

Was genau droht
Zwei kostenlose Tests

Bevor Sie mit mir sprechen: finden Sie es selbst heraus.

Beide Tests sind anonym, brauchen keine E-Mail-Adresse und dauern zusammen keine drei Minuten. Sie bekommen ein Ergebnis mit der Rechtsgrundlage dahinter — und danach entscheiden Sie, ob Sie überhaupt reden wollen.

Wer prüft

Bevor ich Datenschutz geprüft habe, habe ich die Systeme verantwortet.

35 Jahre auf der anderen Seite des Tisches — als der, der die IT betreiben musste. Deshalb kommt von mir kein Maßnahmenkatalog, den Ihr Betrieb nicht umsetzen kann.

Georg W. Appel, Geschäftsführer der App Consulting GmbH
Georg W. AppelWirtschaftsinformatiker · TÜV-zertifizierter Datenschutzauditor und Datenschutzbeauftragter · Dr. h.c. of Business Counseling
STATION 01

Media-Saturn

EDV-Leiter

STATION 02

TIA Unternehmensberatung

Projektleiter

STATION 03

Tech Data / Computer 2000

IT-Leiter

STATION 04

Schlumberger

Leiter IT & Organisation

STATION 05

Oracle

Director IT

STATION 06

E-Plus

General Manager IT

STATION 07

Deutsche Telekom

Senior Vice President IT

SEIT 2017

App Consulting GmbH

Externer Datenschutzbeauftragter für den Mittelstand

Was ich übernehme

Datenschutz, der für Ihr Unternehmen passt.

Status-Analyse, DSMS, Behörden­kommunikation und Datenpannen — pragmatisch und umsetzbar.

Datenschutz-Status-Analyse

Wo Sie heute stehen, was fehlt und was davon wirklich dringend ist — die Grundlage für alles Weitere.

DSMS & Dokumentation

Verarbeitungsverzeichnis, Verträge, Nachweise. Prüfungsfest abgelegt statt in Ihrem Kopf.

Datenpanne & Behörde

72 Stunden bleiben für die Meldung (Art. 33 DSGVO). In dieser Zeit übernehme ich die Korrespondenz.

Kommunikation mit Behörden

Schnell beantwortete Anfragen führen oft zu weitergehenden Prüfungen. Ich führe die Korrespondenz.

Mobile & Home-Office

Technische und organisatorische Maßnahmen für das Arbeiten außerhalb des Betriebs.

Betriebsrat

Sparringspartner für Betriebsräte bei Datenschutzthemen — für ein Gleichgewicht in schwierigen Verhandlungen.

Die Alternativen

Anwalt, Software oder externer Datenschutzbeauftragter?

Drei Wege, die oft verwechselt werden. Sie lösen unterschiedliche Teile des Problems.

Tabelle seitlich wischen

KriteriumAnwaltskanzleiDSGVO-SoftwareExterner DSB
Erfüllt die Benennungspflicht nach § 38 BDSGneinnein ja
Ist im Betrieb ansprechbar, wenn es eiltneinnein ja
Führt die Dokumentation laufend fortneinteilweise ja
Antwortet Behörden und Betroffenen, wenn Auskunft verlangt wird janein ja
Kennt den Betriebsablauf, nicht nur die Normneinnein ja
Kosten planbar als Monatspauschalenein ja ja

98%

Projekte termingerecht abgeschlossen

30%

durchschnittliche Reduktion des internen Datenschutz-Aufwands

0

DSGVO-Bußgelder bei unseren Bestandskunden

Wo steht Ihr Datenschutz — und was fehlt wirklich?

30 Minuten Klartext. Kostenfrei und unverbindlich, mit erster Einschätzung zum Handlungsbedarf.

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